+ ÜBERNAHME AUS DER ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

Übernahme aus der Arbeitnehmerüberlassung

Zwei Wege – ein Ziel!

Mit der gesetzlichen Änderung in der Arbeitnehmerüberlassung ab April 2018 haben sich auch einigePunkte in Bezug auf die Übernahme eines Mitarbeiters in ein festes Anstellungsverhältnis geändert. 

So muß in Unternehmen, in denen kein Branchentarif zur Anwendung kommt, nach 9 Monaten der eingesetzte Mitarbeiter nach Equal Pay bezahlt werden. Nach spätestens 18 Monaten Einsatzdauer schreibt der Gesetzgeber vor, den Mitarbeiter entweder fest einzustellen oder aber er muß aus dem Einsatz in diesem Unternehmen ausscheiden. Eine Weiterbeschäftigung ist ohne eine längere Einsatzpause nicht möglich! 

Hat sich ein Mitarbeiter bei Ihnen bewährt, können Sie ihn jedoch jederzeit übernehmen!

Sind Sie an einem Mitarbeiter zur Festanstellung interessiert, können dies jedoch aktuell nicht umsetzen, weil vielleicht noch keine neue Planstelle geschaffen wurde oder eventuell zum aktuellen Zeitpunkt ein Einstellungsstopp besteht – kein Problem! Nutzen Sie die Arbeitnehmerüberlassung, um den Mitarbeiter weiterhin an Ihr Unternehmen zu binden, bis eine Einstellung wieder möglich ist.

Vielleicht haben Sie aber auch einen geeigneten Mitarbeiter ins Auge gefasst, wissen aber noch nicht, wie er sich im Unternehmen entwickeln wird oder ob er dauerhaft Ihren Ansprüchen gerecht werden wird? Dann nutzen Sie die AÜ ganz unkompliziert zur Flexibilisierung der Probezeit und entscheiden selbst, ab wann der Mitarbeiter zu Ihnen wechseln soll.

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